Das Land Berlin strebt an, die von der öffentlichen Hand genutzten Kraftfahrzeugflotten bis zum Ende des Jahres 2030 vollständig auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge umzustellen.
Zu diesem Zweck stellen alle Behörden der Berliner Verwaltung bis zum 31. Dezember 2022 Pläne zur schrittweisen Umstellung ihrer Kraftfahrzeugflotten einschließlich gemieteter und geleaster Fahrzeuge auf.
Die Kosten der Umstellung sind in der Haushalts- und Finanzplanung abzubilden.
Von der Pflicht zur Umstellung sind Fahrzeuge mit besonderen dienstlichen Nutzungsanforderungen ausgenommen, soweit am Markt keine im Betrieb CO2-freien Fahrzeuge verfügbar sind, die diesen Anforderungen genügen.
Satz 1 gilt insbesondere für Kranken-, Rettungs-, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge.
Von der Umstellung kann im Einzelfall abgesehen werden, soweit die Mehrkosten der Anschaffung eines im Betrieb CO2-freien Fahrzeugs die Summe der über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs eingesparten Betriebskosten und der vermiedenen Klimaschadenskosten gemäß § 29 übersteigen.
Von den nach Absatz 1 Satz 2 aufgestellten Umstellungsplänen kann abgewichen werden, solange und soweit erforderliche Ladeinfrastruktur nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
Die Umstellungspläne nach Absatz 1 Satz 2 sind spätestens bis zum 31. Dezember 2026 fortzuschreiben.
Dabei ist insbesondere zu überprüfen, inwieweit die Ausnahmen nach den Absätzen 2 und 3 noch vorliegen.
Die Umstellungspläne sind der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung vorzulegen und zu veröffentlichen.
Dabei sind Ausnahmen nach den Absätzen 2 und 3 darzulegen und zu begründen.