Öffentliche Sportveranstaltungen sind verboten:
am Karfreitag
am Totensonntag bis 11 Uhr,
am Vortag des Weihnachtsfestes (Heiliger Abend) ab 13 Uhr.
Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sind verboten:
am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr,
am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr und
am Vortag des Weihnachtsfestes (Heiliger Abend) von 13 Uhr bis 24 Uhr.